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Alopezie beim Mann

Auch Hausärzte können kosmetische Behandlungen anbieten

25.04.2010 –  

Die androgenetische Alopezie ist häufig, viele Männer wünschen aus kosmetischen Gründen eine Behandlung, die auch der Hausarzt als Selbstzahlerleistung anbieten kann.

Rund 44 Prozent aller Männer verlieren täglich mehr als 100 Haare. Das berichtet das Branchenportal Alopezie.de. Übersteigt dieser Haarausfall die Zahl nachwachsender Haare, liegt eine Alopezie vor. Ist eine genetische Disposition die Ursache des Haarausfalls, gilt diese nicht als krankhaft. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt daher keine Kosten für ärztliche Leistungen zur Glatzenbehandlung.

Viele Männer wünschen aber eine Behandlung als Selbstzahlerleistung. Der Arzt rechnet dabei die Eingangsberatung (GOÄ-Nr. 1), mit einem Einfachwert von 4,66 Euro ab (Schwellenwert 10,72 Euro), die Untersuchung (GOÄ-Nr. 5) ebenfalls mit dem Einfachwert von 4,66 Euro (Schwellenwert 10,72 Euro) und ein Trichogramm (GOÄ-Nr. 4860) mit dem Einfachsatz von 9,33 Euro (Schwellenwert 16,79 Euro). Der Patient muss zusätzlich die Medikamentenkosten übernehmen.

Kontrolluntersuchungen mit Trichogramm finden nach sechs, 12 und 24 Monaten statt, dazwischen kontrolliert der Arzt den Behandlungserfolg ohne Trichogramm nach drei, neun und 18 Monaten (GOÄ-Nr. 3 möglich).

A&W-Tipp

Dokumentieren Sie das Trichogramm fotografisch! Dann können Sie die Fotokosten als Sachkosten berechnen und statt dem 1,8-fachen einen 2,3-fachen Steigerungssatz für das Trichogramm in Rechnung stellen.



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