Hintergrund
GESUNDHEITSKARTE
Ja, aber offline!
Der Weg zum Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nun frei. Über adäquate Abgeltung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes in den Praxen muss man aber noch sprechen, fordert A&W-Autor Hans Linder.
Da gelang Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler ein Überraschungscoup. Unmittelbar vor dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Änderungsgesetz brachte er mit einem Änderungsantrag die gesetzliche Regelung zur Online-Anbindung der Arztpraxen in die parlamentarischen Beratungen ein. Und noch bevor sich der Widerstand bei den Ärzten so richtig formieren konnte, schuf der Deutsche Bundestag mit einem Beschluss vom 18. Juni 2010 schon vollendete Tatsachen.
Als Erfolg können die Ärzte immerhin die Tatsache verbuchen, dass die Funktionen der eGK auf ein Minimum beschränkt werden. Ihr Einsatz umfasst lediglich die Prüfung der GKV-Leistungspflicht und die Vorbereitungen für die Einführung des elektronischen Arztbriefes. Auf der eGK werden die Notfalldaten des Patienten verzeichnet. Alle weiteren denkbaren Funktionen, das elektronische Rezept für den Datenaustausch zwischen Ärzten und Apotheken etwa, sind vom Tisch.
Ein weiterer Erfolg für die ärztliche Protestbewegung: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Online-Anbindung der Arztpraxis an die Telematikinfrastruktur. Die Krankenkassen werden verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten überprüft und aktualisiert werden können. Dabei müssen sie technisch lösen, dass die Prüfung der Leistungspflicht auch ohne Netzanbindung des Praxisverwaltungssystems klappt. Der Stammdaten-Abgleich erfolgt, sofern der Arzt das wünscht, Online über ein geeignetes Kartenlesegerät, das über einen zusätzlichen Konnektor die Verbindung zur Telematikinfrastruktur ermöglicht.
Freilich: Bei allen technischen Verfahren erhöht die Prüfung auf ungültige, verlorene oder gestohlen gemeldete Karten den Verwaltungsaufwand der Praxen. Die dürfen aber nicht als nachgeordnete Außenstellen der Krankenkassen missbraucht werden. Bevor die Ärzte zusätzliche Aufgaben übernehmen, muss also noch eine angemessene Kostenabgeltung vereinbart werden.
Beim Verzicht auf die Online-Anbindung der Arztpraxis entstehen zusätzliche Kosten, die ebenfalls von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Der Änderungsantrag der Regierungskoalition vertrat dazu die Auffassung, der Verzicht auf die Online- Anbindung der Praxisverwaltungssysteme sei eine technische Zusatzoption, deren Kosten die Kassen nicht tragen müssten. Sie sollten nur die notwendige Grundausstattung finanzieren, während der Arzt auf den entsprechenden zusätzlichen Kosten sitzen bleiben soll.
A&W-KOMMENTAR
Der Deutsche Ärztetag …
… als das „Parlament der Ärzte“ hatte die Bundesregierung mit einer deutlichen Mehrheit aufgefordert, „das verfehlte Projekt der eGK endgültig aufzugeben“. Über dieses klare Votum setzte sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition hinweg. Den ärztlichen Organisationen bleiben jetzt nur noch Rückzugsgefechte. Dabei müssen die Ärzte darauf bestehen, sich den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bezahlen zu lassen. Sie dürfen auch nicht dafür bestraft werden, wenn sie sich gegen die Online-Anbindung ihres Praxisverwaltungssystems entscheiden.
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