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Selbstzahlerleistungen
Denken Sie beim IGeln an die schriftliche Vereinbarung
Formale Fehler beim Abrechnen der Selbstzahlerleistungen hat die AOK den Ärzten vorgeworfen. Diese Blöße sollten Sie sich nicht geben.
Das Geschäft mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist in den vergangenen Jahren auf mittlerweile rund 1,5 Milliarden Euro gewachsen. Über 28 Prozent der GKV-Versicherten nehmen innerhalb eines Jahres eine Selbstzahlerleistung in Anspruch, berichtet das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) aufgrund einer repräsentativen bundesweiten Umfrage unter 2.500 GKV-Versicherten.
Jedoch versäumen die Ärzte laut WIdO in 54,4 Prozent der Fälle, die Leistung mit den Patienten schriftlich zu vereinbaren. Die Einnahmen für jede siebte Privatleistung seien sogar ohne Rechnung entstanden. Die AOK kritisierte außerdem, Ärzte stellten häufig auch Leistungen als IGeL in Rechnung, die eigentlich Standardleistungen der GKV seien. Das gelte zum Beispiel für medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen oder das Hautkrebsscreening.
A&W-Tipp
GKV-Versicherte müssen nach geltendem Recht schriftlich bestätigen, dass sie eine Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen möchten. Ebenso muss der Patient eine Rechnung über die erbrachte Privatleistung erhalten, die detailliert die Leistungsbestandteile und deren Preis nennt. Informieren Sie sich in der Broschüre der Bundesärztekammer, welche formalen Vorgaben für das Anbieten von Selbstzahlerleistungen gelten.
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