Aktuelle Ausgabe
PRAXISFINANZEN
Drei Kennzahlen für mehr Praxisertrag!
Betriebswirtschaftliche Praxissteuerung? Fremdwort! Nur jeder dritte Niedergelassene nutzt die Auswertungen seines Steuerberaters – und verbessert so die Praxisrentabilität entscheidend, weiß A&W-Autor Florian Bogner.
Viele Praxisinhaber glauben, sie könnten an der Deckelung ihrer Einnahmen, an ihrer wirtschaftlichen Situation kaum was ändern. Falsch! Die vertragsärztlichen Einnahmen gliedern sich in das
Regelleistungsvolumen (RLV), das tatsächlich kaum zu beeinflussen ist, in Leistungen außerhalb des RLV sowie in Leistungen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Wie stark diese Leistungen den Umsatz prägen, hängt von der Fachgruppe ebenso ab wie vom Engagement.
Wer glaubt, Finanzmanagement erübrige sich, lässt privatärztliche Leistungen außer Acht. Einfluss auf die Praxisfinanzen haben auch Einnahmen aus gutachterlicher Tätigkeit. Auch die Kosten der Praxisführung wirken sich auf die finanzielle Gesundheit der Praxis aus, da zu hohe Kosten den Ertrag unnötig schmälern. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen motivieren da, die Abläufe so zu ändern, dass ein besseres Verhältnis zwischen Aufwand, Ertrag, Umsatz und Kosten entsteht.
Als Ausgangspunkt können Ärzte die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des Steuerberaters nutzen. Sie basiert direkt auf den Einnahme- und Ausgabenbelegen, hilft aber auch nur, wenn die Daten wirklich aktuell sind. Niedergelassene sollten ihre Belege daher rasch nach Monatsende ans Steuerbüro weitergeben und auf einer monatlichen BWA bestehen. Zwar fließt ein Großteil der Einnahmen quartalsweise zu, doch sowohl die Kosten wie auch die GOÄ-Erlöse kennen diesen Rhythmus nicht. Zudem: Je rascher Daten vorliegen, desto eher lässt sich – falls nötig – korrigierend eingreifen.
Beim Studium der BWA achtet man vorrangig auf die „Summe der Erlöse” (Umsatz) unter der Rubrik „Betriebseinnahmen”, sowie auf das vorläufige Ergebnis am Ende der Aufstellung. Letzteres gibt an, wie hoch der Gewinn (vor Steuern, Abschreibungen, Altersvorsorge etc.) nach Abzug sämtlicher Praxiskosten im aktuellen Monat sowie im bisherigen Jahresverlauf ausfällt. Dieses vorläufige Ergebnis lässt sich leicht aufs Jahr hochrechnen. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass der Umsatz in einzelnen Quartalen höher ausfallen kann als in anderen.
Auf Basis der BWA und anderer Daten lassen sich wichtige Kennzahlen für die Praxis errechnen. Die geben in aller Kürze Aufschluss darüber, wie die Praxis in wichtigen finanziellen Aspekten aufgestellt ist. Wer in bestimmten Intervallen Kennzahlen erhebt, kann somit auf einen Blick feststellen, wie sich die eigene Praxis entwickelt. Wichtig deshalb, dass die Kennzahlen kontinuierlich und in festen Zeitabständen erhoben werden.
A&W-Doku
Kennzahl Umsatzrentabilität
Die Umsatzrentabilität, eine der wichtigsten betrieblichen Kennzahlen, gibt Aufschluss darüber, wie viel Prozent des Umsatzes tatsächlich beim Unternehmer als Gewinn verbleiben beziehungsweise wie viel Cent an einem Euro Umsatz verdient werden. Um dies zu errechnen, braucht es die Summe der Erlöse (Umsatz) und das vorläufige Ergebnis (Gewinn). Die Formel: Gewinn geteilt durch Netto-Umsatz mal 100. Am besten errechnet man die Kennzahl einmal im Quartal, vorzugsweise in jenem Monat, in dem die KV-Zahlung eingeht. Je größer diese Kennzahl, desto ertragreicher wurde gewirtschaftet. Bei ärztlichen Dienstleistungen liegt eine gute Umsatzrentabilität im hohen zweistelligen Bereich; Werte um die 50 Prozent sind nicht selten. Ärzte mit einer Umsatzrentabilität von 30 Prozent gehören eher zum Schlusslicht, wenn sie nicht Radiologen sind oder eine geräteintensive fachinternistische Praxis betreiben. Entspricht die Umsatzrentabilität nicht den Vorstellungen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden besonders rentable Leistungen erhöht oder die Kosten verringert, etwa beim Einkauf für den Praxisbedarf.
A&W-Doku
Kennzahl Forderungsquote
Eine weitere wichtige Kennzahl, die Forderungsquote, gibt Auskunft darüber, wie viele bereits erwirtschaftete Einnahmen noch nicht in der Praxiskasse gelandet sind. Dabei werden die Ansprüche gegenüber der KV beiseitegelassen, da sich die zeitverzögerte Zahlung individuell nicht ändern lässt. Im Kern geht es also um Forderungen, die sich aus privatärztlichen Leistungen oder Gutachten ergeben. Viele Ärzte verschenken unnötig Geld, weil sie den Rhythmus der Kassenabrechnung auf die Privatliquidation übertragen und nur alle drei Monate Rechnungen schreiben. Dadurch verliert man Zinsvorteile und muss vielleicht sogar Zinsen zahlen, wenn das Praxiskonto dadurch in die roten Zahlen rutscht. Die Forderungsquote wird errechnet, indem man die Euro-Summe der offenen Forderungen durch den privatärztlichen Umsatz teilt und mal 100 nimmt. Diese Quote sollte unter zehn Prozent liegen. Wer also mit privatärztlichen Leistungen 30.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt, sollte zum Stichtag maximal 3.000 Euro an offenen Forderungen haben. Ist die Quote höher, sollten die Außenstände rasch eingefordert und durch strafferes Rechnungsmanagement dafür gesorgt werden, dass das Geld künftig früher kommt.
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Kennzahl Verschuldungsgrad
Die dritte wichtige Kennzahl ist der Verschuldungsgrad. Je niedriger dieser ausfällt, desto weniger Zinsen sind zu zahlen. Der Verschuldungsgrad setzt die Kredite, die zu begleichen sind, ins Verhältnis zum Praxisvermögen. Niedergelassene, die sich für diese Kennzahl interessieren, müssen dazu in einer Liste das Vermögen ihrer Praxis-Ausstattung – Medizingeräte, Computer etc. – abzüglich Abschreibungen sowie das Guthaben auf dem Praxiskonto und offene Forderungen auflisten. Diese Summe der ausstehenden Darlehen wird dann durch das Vermögen geteilt und mit 100 multipliziert. Der sich ergebende Wert sollte nicht höher sein als 50 Prozent. Mit anderen Worten: Die Schulden sollten nicht mehr ausmachen als die Hälfte des in der Praxis gebundenen Vermögens. Zeigt sich, dass der Verschuldungsgrad unverhältnismäßig hoch ist, können Kredite per Sondertilgung vorzeitig zurückgezahlt werden – etwa dann, wenn die Umsätze höher ausgefallen sind und die Praxis über zusätzliche Mittel verfügt. Auch sollten dann größere Ausgaben daraufhin geprüft werden, ob es günstigere Alternativen gibt – etwa Leasing.
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