Hintergrund

PATIENTEN-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Das sollte Sie nicht belasten!

07.12.2011 –  

Klagen gegen Ärzte nehmen zu. Das für 2012 erwartete Patientenrechtegesetz und neue Patienten-Rechtsschutzpolicen werden den Trend befeuern. Panik ist dennoch unbegründet, meint A&W-Redakteur Peter Leveringhaus.

Die scheinbar schlechte Nachricht: Patienten klagen immer öfter gegen ihre Behandler. 11.016 solcher Anträge registrierten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern im vergangenen Jahr. Ein neuer Höchststand.

Das von der Bundesregierung geplante Patientenrechtegesetz könnte diesen Trend verstärken. Ist doch darin unter anderem vorgesehen:

  • Alle Rechte und Pflichten im Behandlungs- Zusammenhang (etwa Aufklärungsgespräch) im BGB zu verankern.
  • An den Landgerichten spezialisierte Arzthaftungskammern einzurichten.
  • Und die von Gerichten entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung sollen ins BGB eingeführt werden.

Und schon bietet die DAK als erste Kasse zusätzliche Patienten-Rechtsschutzpolicen an. Verschärft dies die Situation der Ärzte? Dr. med. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, glaubt nicht, dass hierdurch mehr Streitfälle zugunsten der Patienten entschieden werden. Er wirft der DAK vor, mit solchen Policen ihre eigentlichen Aufgaben zu vernachlässigen: Laut Paragraf 66 SGB V können die Kassen ihre Patienten in Streitfällen beraten. „Durch solche Policen entzieht sich die DAK ihren gesetzlichen Pflichten.“

Die gute Nachricht: Hausärztlich tätige Mediziner sind von den Klagen ohnehin vergleichsweise wenig betroffen: Lediglich in 331 von insgesamt 2.343 Fällen 2010. Und bezogen auf die Gesamtzahl aller Niedergelassenen in den einzelnen Fachgruppen ist die Schadensquote bei Hausärzten und Internisten mit Abstand am geringsten (0,0082 und 0,0067 Schadensfälle je Arzt).

Wenn Ärzte neben einer ausreichenden Berufshaftpflicht vor allem auf eine äußerst sorgsame Dokumentation achten, werden aber auch Patienten-Rechtsschutzversicherungen keine zusätzlichen Probleme für den niedergelassenen Arzt verursachen.

A&W-KOMPAKT

Machen Patienten…
… schlechte Erfahrungen mit Ärzten, zeigt sich dies häufig im Gespräch mit dem Arzt. Da es rechtlich für Sie als Praxisinhaber kaum einen Unterschied macht, ob ein Patient eine spezielle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat oder nicht, sollten Sie dies gegenüber dem Patienten erst gar nicht thematisieren. Erst recht macht es keinen Sinn, Patienten etwa eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass dieser keine solche Zusatzpolice hat. Ihre eigene beste Versicherung ist eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung und eine exzellente Dokumentation über Behandlung, Aufklärung und Beratung.



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