Hintergrund
A&W-INTERVIEW
„Es könnte zu mehr Streitigkeiten führen!“
Dr. med. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer in München
Dr. med. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, erklärt im Gespräch mit A&W-Redakteur Peter Leveringhaus, was Patienten- Rechtsschutzversicherungen im Praxisalltag tatsächlich bewirken.
Wie riskant können Patienten-Rechtsschutzversicherungen für die behandelnden Ärzte sein?
Ich glaube, dass sie nicht belastender für das Arzt-Patienten-Verhältnis sind. Die Patienten haben übrigens auch ohne eine solche spezielle Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit, sich im Streitfall kostenlos an die Gutachterstelle der jeweiligen Landesärztekammer zu wenden.
Suggerieren diese Versicherungen nicht auch einen Rechtsanspruch, den man vor Gericht gar nicht oder so nicht erwirken kann?
Ob und was diese Versicherungen suggerieren, möchte ich nicht beurteilen. Was ich beurteilen kann, ist die große Korrektheit beispielsweise der Gutachterstelle der Bayerischen Landesärztekammer, die eine enorm hohe Akzeptanz hat. 85 bis 90 Prozent der Beurteilungen werden nicht nur von den Ärzten, sondern auch von Patien- ten oder Versicherungen akzeptiert. Das heißt: Die Gutachter dort handeln sehr objektiv und professionell. Die Zahl der Fälle, die bei der Gutachterstelle landen, hat zugenommen. 1.000 Fälle hatten wir im vergangenen Jahr (2010). Und selbst Patientenvertreter und Krankenkassen empfehlen sie.
Können diese Versicherungen das Arzt- Patienten-Verhältnis möglicherweise beeinträchtigen?
Das glaube ich nicht. Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist ganz häufig Kommunikationssache. Das ist nicht von einer zusätzlichen Versicherung abhängig. Kommt es zum Streitfall, findet eine Auseinandersetzung so oder so statt. Außerdem wird der Patient dem Arzt ohnehin nicht mitteilen, wenn er eine solche Versicherung besitzt. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass eine solche Police beim Patienten beziehungsweise Versicherten – bei Unzufriedenheit mit der Behandlung oder dem Ergebnis – die Schwelle zur Beanstandung senken und es daher eher zu Streitigkeiten kommen könnte. Ich glaube derzeit auch nicht, dass es dadurch bedingt letztendlich mehr Schadensfälle geben wird, die zugunsten des Patienten entschieden werden.
Was raten Sie Ärzten diesbezüglich? Sollten die sich angesichts solcher Versicherungen selber absichern und wenn ja – wie?
Die Ärzte haben ja die Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung, die alle etwaigen Fälle abdeckt. Es ist so, dass die Prämien der Berufshaftpflicht insgesamt steigen, weil die Schadenssummen insgesamt durch wenige Großschadensereignisse gestiegen sind, wie etwa im Bereich Geburtshilfe. Da haben Gerichte in Einzelfällen hohe Schadensersatzsummen zugesprochen, die in die Millionen gehen. Die Geburtshilfe ist ein Paradebeispiel für die Ursache steigender Berufshaftpflichtprämien. Für Frauenärzte sind diese Haftpflichtprämien auf mindestens 30.000 Euro im Jahr gestiegen, weswegen viele Ärzte ihre Tätigkeit im Bereich Geburtshilfe einstellen, da dieses Risiko mit einer normalen Praxistätigkeit wirtschaftlich nicht mehr zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber könnte hier eigentlich gegensteuern, indem er die Schadenssummen begrenzt, wie es in einigen europäischen Ländern der Fall ist. Aber der Trend geht hier eher in Richtung USA mit ihren sehr hohen Schadensersatzsummen. Diese Entwicklung führt im Ergebnis dann bedauerlicherweise zu einer ausgeprägten Defensivmedizin.
Wenn die Patienten offenbar wenig Nutzen von solchen Zusatzpolicen haben – wem nutzen die dann?
Interessant wären in diesem Zusammenhang auch noch zwei weitere Aspekte: Warum macht das eine Gesetzliche Krankenkasse wie die DAK überhaupt und nur die DAK? Als Marketingmaßnahme etwa? Und zweitens: Die DAK ist gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten laut Paragraf 66 SGB V in Streitfällen zu beraten. Durch solche Zusatzversicherungen entzieht sich die DAK ihren gesetzlichen Verpflichtungen.
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