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PALLIATIVMEDIZIN

Schmerzmittelgabe an Schwerstkranke soll künftig erlaubt sein

30.01.2012 –  

Das Bundesgesundheitsministerium will Ärzten künftig erlauben, unheilbar kranken Patienten bei der Betreuung zuhause dringend notwendige Schmerzmittel zu geben. Dies bestätigte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von ARZT & WIRTSCHAFT.

Das Ministerium prüft gegenwärtig, wie eine eng begrenzte Ausnahme vom Verbot der Betäubungsmittel-Abgabe durch Ärzte in ambulant palliativmedizinischen Krisensituationen aussehen kann. Damit soll die Versorgung von schwer kranken Palliativpatienten mit dringendem und kurzfristigem Betäubungsmittel-Bedarf verbessert werden.

Hintergrund sind Forderungen vor allem von Palliativmedizinern, schwerkranken Patienten mit starken Schmerzen an Abenden und Wochenenden Opioide für den kurzfristigen Gebrauch überlassen zu dürfen. Details der Regelung stehen dem Ministerium zufolge noch nicht fest.

Nach Ministeriumsangaben gibt es bereits heute Beispiele, in denen sich ambulant-palliativmedizinisch tätige Ärzte mit Apotheken abstimmen, um die Versorgung schwerstkranker Menschen mit Arzneimitteln auch in Akut- und Krisensituationen sicherzustellen. Dies sind beispielsweise neben Hamburg, Dortmund, Bochum, Emsdetten/Greven/Sarbeck und der Raum Wiesbaden.



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