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Auch Verbandmittel müssen Sie wirtschaftlich verordnen!

31.01.2012 –  

Auch bei der Verordnung von Verbandmitteln besteht für Ärzte das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dass für Verbandmittel in der Praxis-EDV meist keine Preise hinterlegt sind, macht die Sache nicht einfacher. Wie Sie trotzdem wirtschaftlich agieren können, erfahren Sie nachfolgend.

Die Preise für Verbandmittel variieren nicht nur je nach Kassenart, sondern zusätzlich sind für manche Verbandmittel Festpreise vereinbart oder es existieren Aufschläge auf den Festpreis. Aus diesem Grund ist eine Aufnahme der Preise in die Praxissoftware nicht möglich.

Um trotzdem den Überblick zu behalten, sollten Sie in der Praxis mit einem kleinen Sortiment von Verbandmitteln arbeiten. Außerdem sollten Sie sich von Ihren Lieferanten Preisvergleiche für die am häufigsten verordneten Verbandmittel erstellen lassen. Über diese Listen und die Ermittlung des durchschnittlichen Bedarfs in der Praxis können Ärzte die Verordnungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit kontrollieren und steuern.

A&W-Tipp
Ärzte müssen auch bei der Verordnung von Verbandmitteln das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Da die Preise der Verbandmittel variieren und eine Unterstützung durch die Praxissoftware nicht möglich ist, sollten Sie nur mit einem begrenzten Sortiment arbeiten und Preisvergleiche anstellen.



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