News
STEUERMONITOR
Wertpapiere als Betriebsvermögen und gegen Überentnahmen
Der Bundesfinanzhof hat zwei wichtige Entscheidungen zu Wertpapieren bei Freiberuflern getroffen.
So wurde zunächst mit Urteil vom 8. Februar 2011 (Az. VIII R 18/09) entschieden, unter welchen Bedingungen ein Freiberufler Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren geltend machen kann:
Zunächst müssen die Wertpapiere nach ihrer Art objektiv und subjektiv geeignet sein, dem Betrieb zu dienen und ihn zu fördern. Der Kauf darf nur aus betrieblichen Gründen erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn es dem Freiberufler im Wesentlichen nur auf die Wertpapier-Erträge ankommt. Außerdem müssen die Wertpapiere durch einen verbindlichen Widmungsakt als Betriebsvermögen ausgewiesen werden. Dies muss unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert werden.
Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums hat diese Dokumentation in einer Form zu erfolgen, die Zweifel in Bezug auf die Zuordnung des Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen sowie deren Zeitpunkt ausschließt. Der Nachweis kann insbesondere durch eine zeitnahe schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt erbracht werden.
Laut Urteil vom 17. Mai 2011 (Az. VIII R 1/08) können Wertpapiere unter bestimmten Voraussetzungen in das Betriebsvermögen eines Arztes eingelegt werden. Die Einlage mindert dann den Betrag der Überentnahmen. Die Eigenschaft von Wertpapieren als gewillkürtes Betriebsvermögen setzt jedoch bei einem Freiberufler voraus, dass für die Anschaffung ausschließlich betriebliche Gründe maßgebend sind. So reicht es beispielsweise nicht aus, wenn ein Wertpapierdepot ganz allgemein als Kreditsicherheit gegenüber einer Bank dient. Vielmehr muss die Einbindung des Depots in ein Finanzierungskonzept dessen untrennbarer Bestandteil sein.
A&W-Kommentar
Diese Entscheidungen erleichtern die Problematik bei Überentnahmen, die zu nicht abzugsfähigen Schuldzinsen führen, deutlich. Allerdings müssen detaillierte Nachweise aufgezeichnet werden, die die Betriebsvermögenseigenschaft und das Finanzierungskonzept lückenlos und zweifelsfrei belegen.
Autor: Bernhard Mayer, Rechtsanwalt und Steuerberater in München, Sie erreichen ihn unter Telefon: 089 88949490, Fax: 089 8894949200 und eMail: kanzlei@bernhard-mayer.biz
Kommentare zu diesem Artikel
Keine KommentareEinen Kommentar schreiben
Weitere News zum Thema Finanzen
CONSILIUM HOFMANN
„Gibt es für meine Geldanlagen eine Altersvorsorge-Förderung?“
16.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen. Weiter ...
STEUERMONITOR
Sozialbeiträge für Kinder gelten als Sonderausgaben der Eltern
14.05.2012 – Die von Eltern im Rahmen der Unterhaltspflicht getragenen eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines steuerlich zu berücksichtigenden Kindes gelten als eigene Beiträge der Eltern. Weiter ...
CONSILIUM HOFMANN
„Gibt es auch öffentliche Mittel für die Praxis-Modernisierung?“
09.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen. Weiter ...
CONSILIUM HOFMANN
„Darf die Bank meinen Praxiskredit weiterverkaufen?“
02.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen. Weiter ...
STEUERMONITOR
Das gilt für Bescheide zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen
30.04.2012 – Bis Ende 1998 konnten die an das Finanzamt gezahlten Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese Möglichkeit ist mit Wirkung ab 1999 entfallen. Geblieben ist allerdings die Regelung, dass Erstattungszinsen zu versteuern sind. Weiter ...
CONSILIUM HOFMANN
„Welche Anlagen haben in der Finanzkrise das geringste Risiko?“
25.04.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen. Weiter ...
CONSILIUM HOFMANN
„Bin ich beweispflichtig für Einreichung der Steuerunterlagen?“
18.04.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen. Weiter ...
STEUERMONITOR
Bei betrieblichen Fahrten gilt die Ein-Prozent-Regelung nicht
16.04.2012 – Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, ist der als Arbeitslohn zu erfassende Nutzungsvorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs oder nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln. Weiter ...
Anzeige
Sitemap
- Abrechnung
- Praxis
- Finanzen
- Politik
- Igel
- Therapie
- Privates
- Newsletter












