News

PATIENTENRECHTEGESETZ

Generelle Beweislastumkehr bei Ärzte-Fehlern nicht geplant

19.01.2012 –  

Im Entwurf des Patientenrechtegesetzes sind vor allem bereits existierende, einzelne Rechtsparagrafen zusammengefasst. Und die gegen die Ärzte gerichtete generelle Beweislastumkehr ist nicht vorgesehen. Trotzdem ist an den Plänen längst nicht alles gut.

Eine „Kodifizierung des bisherigen Rechtes“ ist der Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes nach Auffassung der Bundesärztekammer (BÄK). „Wir sehen in dem gegenwärtigen Gesetzentwurf auf den ersten Blick eine Einlösung des Versprechens, dieses Gesetz nicht gegen die Ärzte zu formulieren“, sagte BÄK-Präsident Dr. Frank-Ulrich Montgomery in einer ersten Bewertung.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) hatten den Entwurf gemeinsam vorgestellt. Es fasst Regelungen zusammen, die im Augenblick auf unterschiedliche Gesetze verteilt sind oder bislang nur auf Gerichtsurteilen fußen. Das Gesetz soll das Arzt-Patienten-Verhältnis außerdem als eigenen Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. Für den Patienten bedeutet das zum Beispiel das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen. Außerdem sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, den Patienten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen und seine Rechte geltend zu machen. Das sei aber keine Rechtsschutzversicherung, hob Leutheusser-Schnarrenberger hervor.

Der Entwurf sieht auch keine generelle Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern vor, wie zum Beispiel von der Opposition gefordert. Allerdings soll der Arzt bei groben Behandlungsfehlern doch darlegen müssen, „dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre”, erläuterte die Ministerin. Diese Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern dämpft die Begeisterung für das Gesetz in der Ärzteschaft: „Insbesondere der Paragraf hinsichtlich der Festlegung dessen, was ein grober Behandlungsfehler ist, muss eingehend von Juristen geprüft werden“, betonte Montgomery.

A&W-Doku
Die wichtigsten Neuerungen im geplanten Patientenrechtegesetz:

  • Der Behandlungsvertrag wird künftig ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden (etwa IGeL).
  • Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht.
  • Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.
  • Bei sogenannten „einfachen“ Behandlungsfehlern verbleibt es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nachweisen muss. Bei „groben“ Behandlungsfehlern, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verständlich erscheinen, muss der Behandelnde beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen.
  • Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, etwa medizinischen Gutachten, geschehen.



Kommentare zu diesem Artikel

Keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben


 

 

 
* Sind Pflichtangaben

Weitere News zum Thema Politik

HAUSÄRZTEVERBAND

Ärztenetze sind schön und gut…

14.05.2012 – …aber für die flächendeckende Versorgung braucht es Hausarztverträge. Das hat der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, betont.  Weiter ...

GKV

Kassen fürchten um Reserven wegen steigender Arzneikosten

07.05.2012 – Trotz des Überschusses in der GKV warnen die Kassen vor Unterfinanzierung: Sorgen bereiten ihnen vor allem die steigenden Arzneimittelausgaben – und die Politik.  Weiter ...

MEDIZINKLIMAINDEX

Ärzte sehen ihre wirtschaftliche Zukunft überwiegend positiv

03.05.2012 – Die Ärzte sind zufrieden mit ihrer momentanen wirtschaftlichen Lage und den Aussichten für die nächsten sechs Monate. Das zeigt der Medizinklimaindex (MKI) Frühjahr 2012 der Stiftung Gesundheit.  Weiter ...

KBV

Hausarzt-Honorare werden nicht für Psychotherapie angezapft

30.04.2012 – Die Hausarzt-Honorare sollen nun doch nicht für die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung herangezogen werden.  Weiter ...

MULTIMORBIDITÄT

Versorgungsmodelle der Zukunft setzen beim Hausarzt an

26.04.2012 – Speziell abgestimmte Teamarbeit kann die Versorgung multimorbider Patienten verbessern. Hausärzte spielen dabei eine zentrale Rolle. Wie das funktioniert, zeigt ein Modellprojekt in Baden-Württemberg.  Weiter ...

VERGÜTUNG

Vom Honorar bleiben den Ärzten 23,1 Prozent netto

23.04.2012 – Nur 23,1 Prozent bleiben den niedergelassenen Ärzten durchschnittlich vom Honorar. Was mit dem Rest geschieht, erläuterte der Bundesschatzmeister des Deutschen Hausärzteverbandes, Wolfgang Meunier, bei einer Konferenz in Berlin.  Weiter ...

DEUTSCHER ÄRZTETAG

Ärzteparlament befasst sich im Mai vor allem mit GOÄ-Novelle

19.04.2012 – Der 115. Deutsche Ärztetag vom 22. bis 25. Mai 2012 in Nürnberg wird sich unter anderem den Themen GOÄ-Novelle und Strategien für eine höhere Attraktivität des Hausarztberufes widmen.  Weiter ...

PATIENTENRECHTEGESETZ

Unions-Fraktionen wollen striktere Regeln für IGeL

16.04.2012 – Ein Positionspapier der Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag fordert striktere Regeln für Selbstzahlerleistungen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe steht dem Vorstoß aufgeschlossen gegenüber, warnt aber vor zusätzlicher Bürokratie.  Weiter ...

Mehr zum Thema Politik ...

Anzeige

Sitemap

0.995517