News

CONSILIUM HOFMANN

„Muss ich der Bank die Praxisfinanzierung komplett belegen?“

18.01.2012 –  

Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.

Vor anderthalb Jahren gründete ich mit einer 100-prozentigen Finanzierung meine Praxis. Nach sechs Monaten bekam ich ein Bank-Schreiben, ich solle Rechnungsnachweise liefern. Das habe ich auch gleich getan, konnte aber nur die Hälfte der Auslagen-Summe belegen. Ich dachte, das wäre in Ordnung, da ich von der Bank dann nichts mehr hörte. Nun bekam ich aber ein ultimatives Schreiben, ich solle binnen 14 Tagen auch den restlichen Betrag noch belegen. Was kann mir die Bank „antun“? Ich zahle doch pünktlich meine Annuitäten und war damit auch noch nie in Verzug. Ich habe Angst, dass dies alles existenzgefährdende Folgen haben könnte.
Dr. Atanasios Chr., Stuttgart

Entscheidend wird in Ihrem Fall sein, was Sie bei Abschluss Ihrer Finanzierung mit dem Geldinstitut vereinbart haben und was deshalb in Ihrer Kreditzusage steht. Wenn da ein lückenloser Nachweis vereinbart wurde, ist diese Abmachung eindeutig Teil Ihres Kreditvertrages und mithin für Sie bindend. Wenn Sie den Vertrag nicht erfüllen, kann ihn die Bank wegen Vertragsbruch kündigen. Doch gemach, vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei der Bank, um nach eventuellen Folgen und Lösungen zu fragen und beziehen Sie Ihren seinerzeitigen Kreditsachberater in die Gespräche mit ein. Es gibt ja auch beim Aufbau einer Praxis „Muskelhypotheken“, also selbst erledigte Arbeiten oder Hilfen aus dem Freundeskreis. Und dafür ist natürlich nicht immer ein Beleg vorhanden.

Haben auch Sie Fragen, suchen Sie Hilfe? Consilium Hofmann steht Ihnen rund um die Uhr per eMail unter consilium.hofmann@mi-verlag.de Rede und Antwort.



Kommentare zu diesem Artikel

Keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben


 

 

 
* Sind Pflichtangaben

Weitere News zum Thema Finanzen

CONSILIUM HOFMANN

„Gibt es für meine Geldanlagen eine Altersvorsorge-Förderung?“

16.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

STEUERMONITOR

Sozialbeiträge für Kinder gelten als Sonderausgaben der Eltern

14.05.2012 – Die von Eltern im Rahmen der Unterhaltspflicht getragenen eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines steuerlich zu berücksichtigenden Kindes gelten als eigene Beiträge der Eltern.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Gibt es auch öffentliche Mittel für die Praxis-Modernisierung?“

09.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Darf die Bank meinen Praxiskredit weiterverkaufen?“

02.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

STEUERMONITOR

Das gilt für Bescheide zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen

30.04.2012 – Bis Ende 1998 konnten die an das Finanzamt gezahlten Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese Möglichkeit ist mit Wirkung ab 1999 entfallen. Geblieben ist allerdings die Regelung, dass Erstattungszinsen zu versteuern sind.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Welche Anlagen haben in der Finanzkrise das geringste Risiko?“

25.04.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Bin ich beweispflichtig für Einreichung der Steuerunterlagen?“

18.04.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

STEUERMONITOR

Bei betrieblichen Fahrten gilt die Ein-Prozent-Regelung nicht

16.04.2012 – Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, ist der als Arbeitslohn zu erfassende Nutzungsvorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs oder nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln.  Weiter ...

Mehr zum Thema Finanzen ...

Anzeige

Sitemap

1.010813