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Raucherentwöhnung ist sinnvolle Selbstzahlerleistung
Die Raucherentwöhnung können Sie als Selbstzahlerleistung direkt mit Patienten im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ abrechnen.
Ärzte verzichten oft auf eine solche Maßnahme, weil sie eine mangelnde Motivation der Patienten, einen hohen zeitlichen Aufwand und schlechte Abrechnungsmöglichkeiten fürchten. Mit Hilfe des evidenzbasierten Programms „Einfach Erfolgreich Rauchfrei“ haben Ärzte jedoch einen praxisnahen Therapieansatz.
Die Behandlungstermine rechnen Sie über die GOÄ Ziffern 3, 849 oder 34 und entsprechende Steigerungsfaktoren ab. Der ICD-10-Code für die Diagnose lautet F17.2, Tabakabhängigkeit.
- GOÄ Ziffer 3 begründet eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall (etwa wegen Rückfallgefahr), bei eingehender, das gewöhnliche Maß übersteigender Beratung (auch telefonisch), Dauer mindestens zehn Minuten.
- GOÄ Ziffer 849 beschreibt eine psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten. Sie ist auch von Ärzten ohne psychotherapeutische Zusatzqualifikation berechnungsfähig.
- GOÄ Ziffer 34 kann innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal berechnet werden und umfasst die Erörterung der Auswirkungen einer schwerwiegenden Krankheit auf die Lebensgestaltung, Dauer mindestens 20 Minuten. Bei der Raucherentwöhnung wird analog zu Ziffer 34 abgerechnet (A 34).
Für Patienten wird die Behandlung transparent, wenn die Kosten für die IGeL-Abrechnung möglichst vollständig im Voraus benannt werden, etwa durch eine komplette Aufführung der verwendeten GOÄ-Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren. Wichtig ist, den Patienten im Aufklärungsgespräch zu vermitteln, dass die Kosten für eine medikamentöse Nikotinsubstitution, also etwa Nikotinpflaster oder Kaugummis, bei dieser Abrechnung nicht enthalten sind und vom Patienten selbst getragen werden müssen. Ein entscheidender Hinweis sollte im Gespräch nicht fehlen: „Der Arzt hat einen Anspruch auf die Vergütung seiner Leistung, auch wenn Patienten rückfällig werden. Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.“
„Einfach Erfolgreich Rauchfrei“ ermöglicht es somit, Raucher strukturiert und erfolgsorientiert mit Nikotinersatzprodukten zu therapieren – also genau das, was der G-BA empfiehlt. Das Programm ist sowohl für Neueinsteiger als auch erfahrene Therapeuten geeignet. Mit einem vergleichsweise geringen Aufwand kann die Raucherentwöhnung einen immensen gesundheitlichen Nutzen erbringen.
A&W-Tipp
Vor Behandlungsbeginn ist eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Hinweis „Rechnungslegung gemäß GOÄ“ erforderlich. So können Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Über den normalen 2,3-fachen Satz hinaus ist ein Steigerungsfaktor bis zu 3,5 vertretbar. Insgesamt lässt sich ein Betrag von circa 150 bis 200 Euro erzielen.
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