Hintergrund
PRAXISFINANZIERUNG
So gelingt der Sprung in Selbstständigkeit
Selbstständigkeit heißt wirtschaftliche Verantwortung. Der Arzt als Unternehmer, der sich auch um die Finanzierung und Rentabilität seiner Praxis kümmern muss. A&W-Autor Dr. Harald Clade gibt Tipps zur Finanzierung.
Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert zum Teil umfangreiche Investitionen. Schließlich wollen die Aufwendungen für medizintechnische Geräte, Einrichtung, Modernisierungs-, Umbau- oder Baumaßnahmen beglichen werden. Welche Gesamtfinanzierungsvolumina – inklusive Betriebsmittelkredit – hierfür entstehen, hängt von der Art der gewählten Gründungsform ab. Laut Existenzgründungsanalyse von apoBank und Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI), mussten zum Beisspiel Hausärzte 2009/2010 für die Neugründung einer Einzelpraxis in den alten Bundesländern durchschnittlich 117.000 Euro einkalkulieren. In den neuen Bundesländern fielen hierfür durchschnittlich 89.000 Euro an. Die Praxisübernahme schlug mit rund 167.000 Euro in den alten Bundesländern beziehungsweise 113.000 Euro in den neuen Ländern zu Buche. Orthopäden mussten sehr viel mehr in ihre Selbstständigkeit investieren. Eine Einzelpraxisübernahme kostete in den alten Ländern durchschnittlich 379.000 Euro, in den neuen Ländern 195.000 Euro.
Gute Gründe sprechen dafür, diese Investitionen mithilfe einer individuell geplanten Finanzierung zu bewerkstelligen. „Ein schlagkräftiges Argument ist das aktuelle Zinsniveau, das derzeit auf einem sehr niedrigen Stand liegt“, erklärt Frank Sparholz, apoBank-Bereichsleiter Vertriebs- und Produktmanagement. Wer finanziert, ist bei der Wahl der Praxis beziehungsweise der Praxisausstattung unabhängiger. Gleichzeitig bietet die Finanzierung eine feste Kalkulationsbasis. Das Finanzierungskonzept orientiert sich an der beruflichen und privaten Situation des Darlehennehmers. Laufzeit, Sollzinsbindung und Tilgungsanteile werden folglich individuell vereinbart und berücksichtigen die persönlichen Bedürfnisse.
Existenzgründern stehen verschiedene Finanzierungskonzepte offen:
- Investitionskredite. Für Existenzgründer eignen sich unter anderem Zinszahlungsdarlehen (endfällige Darlehen). Hierbei wird das Darlehen zum Laufzeitende in kompletter Höhe zurückgezahlt. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Sollzinsen. Als Tilgungsersatz werden die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Für den Darlehensnehmer ergeben sich hieraus Vorteile:
- Bei Praxisdarlehen oder Darlehen für vermietete Immobilien sind die Schuldzinsen steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Weil diese aufgrund der unveränderten Darlehensvaluta im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen höher sind, entstehen Steuervorteile.
- Werden die ersparten Tilgungen in eine Anlage (etwa: Investmentfonds) investiert, deren erwartete Rendite über dem Zinssatz des Darlehens liegt, kann dies ebenfalls vorteilhaft sein. Hieraus können sich Vorteile für den Darlehensnehmer ergeben.
- Die Konstruktion des Zinszahlungsdarlehens bewirkt, dass die Summe der Zahlungen in das Tilgungsinstrument niedriger sein kann als die zu tilgende Kreditsumme. Dies resultiert aus den über die gesamte Laufzeit erzielten möglichen Wertsteigerungen des Fondsvermögens. Weitere Finanzierungsarten sind Tilgungs- und Annuitätendarlehen. Bei Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung über die gesamte Darlehenszeit konstant – mit der Folge, dass der finanzielle Freiraum im Laufe der Zeit steigt, da der auf die Restlaufzeit berechnete Sollzinsenanteil im Zeitverlauf sinkt. Annuitätendarlehen eignen sich bei Finanzierungen, bei denen man eine konstante Ratenzahlung erreichen will. Dies ist in der Regel im privaten Bereich, wie beispielsweise bei der Baufinanzierung, der Fall. Neben der Kreditvergabe durch die Hausbank ist es empfehlenswert, auch von öffentlichen Förderprogrammkrediten – wie sie zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden – Gebrauch zu machen.
- Betriebsmittelkredit. Der Betriebsmittelkredit ist ein Kontokorrentkredit, der unter anderem zur Vorfinanzierung der Kosten in der Anlaufphase der Praxis dient. In seiner Eigenart als Kontokorrentkredit muss nur der tatsächlich in Anspruch genommene Betrag – also die Ausnutzung des Kreditlimits – verzinst werden. Zwar liegen die Sollzinsen häufig höher als die eines Investitionskredits; jedoch ist der Betriebsmittelkredit aufgrund seiner hohen Flexibilität oft wirtschaftlicher und sollte deshalb ergänzend zu einem Investitionskredit eingeplant werden.
- Ganzheitliches Praxiskonzept. In der Lebensplanung vieler Ärzte spielen neben der eigenen Existenz auch eine auskömmliche Zukunftsvorsorge und eine Immobilie eine wichtige Rolle. Es bietet sich daher an, die Praxisfinanzierung im Rahmen eines „Praxiskonzeptes“ in ein ganzheitliches Vorsorge- und Anlagekonzept einzubetten. Hierbei handelt es sich um eine Verknüpfung von Praxisfinanzierung, Immobilienfinanzierung und Altersvorsorge, in deren Rahmen Zinseszinseffekte und steuerliche Effekte optimal genutzt werden. So kann es vorteilhaft sein, ein Zinszahlungsdarlehen über eine (fondsgebundene) Rentenversicherung zu tilgen. Die Tilgung erfolgt über die Ablaufleistung oder einen Rückkaufswert dieser parallel abgeschlossenen Absicherung. In der Ansparphase profitiert der Investor durch die regelmäßigen Einzahlungen vom Zinseszins-Effekt. Denn je früher die Einzahlungen beginnen und je länger das Geld „arbeitet“, umso stärker wächst aufgrund der Zinseszinsen das Kapital. Oft ist es daher vorteilhaft, das Praxisdarlehen nicht zu tilgen, sondern zu verlängern. Denn der Guthabenzins liegt hierbei deutlich über dem Netto- Schuldzins – ein klarer Kapitalvorteil.
Um im Wettbewerb zu bestehen, müssen gerade ältere Praxen investieren. Denn mit den Jahren verschleißen und überaltern medizintechnische Geräte. Derartige Investitionen sind wichtig, um innovative Behandlungen bieten zu können und um den Praxiswert zu sichern. Sofern eine Kalkulation ergibt, dass sich die (Neu-)Anschaffung solcher Geräte rechnet, kann man dafür auch öffentliche Förderprogrammkredite – wie zum Beispiel den KfW-Unternehmerkredit – nutzen.
A&W-TIPP
Praxisfinanzierung mit Sachverstand
Die finanzielle Planung ist ein zentraler, aber auch komplexer Bestandteil einer erfolgreichen Praxisführung. Es empfiehlt sich daher, finanzielle Fragen zur Existenzgründung und zur Investitionsfinanzierung sorgfältig zu planen, Fachberater hinzuzuziehen und auch auf Dienstleistungen von Banken und Instituten zurückzugreifen, die auf das Gesundheitswesen spezialisiert sind und langjährige Erfahrungen besitzen.
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