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LEISTUNGSLEGENDEN
Vorsicht bei den feinen kleinen Unterschieden!
Auch wenn manche Praxisverwaltungssysteme dies nicht gerade erleichtern – bei den Leistungslegenden müssen Sie genau hinschauen und Feinheiten differenzieren.
Durch unvollständige oder verkürzt dargestellte Texte in Praxisverwaltungssystemen kommt es immer wieder zu Fehlinterpretationen der Leistungslegende. Die EBM-Ziffer 01820 etwa ist aufgrund der Präambel zu den Kapiteln 3 beziehungsweise 4 des EBM für den Hausarzt berechnungsfähig.
Des Weiteren ist die EBM-Ziffer 01820 im Gegensatz zur Ziffer 01430 auch neben den Versichertenpauschalen im Behandlungsfall berechnungsfähig. EBM 01820 ist jedoch keine Alternative, sondern umfasst definiert durch die Leistungslegende die Ausstellung von Wiederholungsrezepten, Überweisungsscheinen oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal. Und dies auch mittels technischer Kommunikationseinrichtungen, im Zusammenhang mit Empfängnisregelung, Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch.
A&W-Tipp
Bitte beachten Sie, dass die EBM-Ziffer 01820 nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig ist.
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