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ARZNEIMITTEL

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für GKV-Rezepte neu festgesetzt

16.01.2012 –  

Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden.

Wie die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände ABDA mitteilt, mussten die Krankenkassen diese Beträge neu berechnen, weil in der Arzneimittelpreisverordnung nun ein anderer Großhandelszuschlag gilt.

Auf dem Portal aponet.de finden sich aktuelle Angaben dazu, welche Medikamente jeweils zuzahlungsbefreit sind. Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem Festbetrag, dem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag. Davon sind 6.212 Arzneimittel zuzahlungsbefreit (Stand: 1. Januar 2012). Zuzahlungen müssen von den Apothekern an die Krankenkassen weitergeleitet werden.

Arzneimittel können vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Im Jahr 2010 beliefen sich den Angaben zufolge alle Zuzahlungen auf einen Betrag von 1,8 Milliarden Euro. Für Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, gilt grundsätzlich eine Zuzahlungsbefreiung.



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