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Bahr lobt AOK-Hausarztvertrag und fordert regionale Lösungen

02.02.2012 –  

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr lobt den baden-württembergischen AOK-Hausärztevertrag als interessante Variante in der Versorgung. Unterdessen wurde in Bayern ein neuer Hausärztevertrag mit den Betriebskrankenkassen geschlossen, der ab April in Kraft tritt.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hält den Hausärztevertrag der AOK Baden-Württemberg mit dem Hausärzteverband und MEDI für einen Schritt, der für “den ein oder anderen Schub oder Ruck” im Kollektivvertragssystem sorge. „Sie haben hier etwas gewagt, was andere noch nicht versucht haben“, sagte Bahr über den 2009 geschlossenen Vertrag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit AOK, MEDI und Hausärzteverband am Mittwoch in Stuttgart.

Er plädierte für regionale Lösungen in der Gesundheitsversorgung. „Wir brauchen Freiheiten, dass vor Ort entschieden werden kann, eventuell sogar unterhalb der Länderebenen.“ Wichtig sei ihm, dass “die freie Arztwahl, die freie Krankenversicherungswahl gewährleistet bleiben“.

Bahr wies allerdings Forderungen aus der Ärzteschaft zurück, bundesweit umgehend den alten Paragraf 73b des Fünften Sozialgesetzbuches als rechtliche Grundlage für die Hausarzt-zentrierte Versorgung flächendeckend durchzusetzen. „Man tut gut daran, dass man den gesetzlichen Rahmen erst einmal so lässt und dann auswertet.“

Unterdessen schloss der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) einen Vertrag mit den Betriebskrankenkassen (BKK), der an die bisherige BKK-Interimsvereinbarung nach Paragraf 73b alt anknüpft und zu dem nun Details bekannt wurden.

Nach dem Paragrafen 73b neu müssen sich Hausarztverträge (HzV) selbst gegenfinanzieren. In der alten Version des Paragrafen war eine Gegenfinanzierung der Hausarztverträge über direkte Einsparungen im Rahmen der Verträge nicht vorgesehen.

„Die mit den Betriebskrankenkassen verhandelte Honorarstruktur bildet die hausärztliche Tätigkeit besser ab als der BKK-HzV-Schiedsspruch aus 2010, etwa durch die Einzelvergütung von Besuchen, Präventionsleistungen oder die besondere Vergütung für die Betreuung von Palliativ- und Geriatriepatienten“, hieß es aus dem Verband.

Der Vertrag beinhalte außerdem zahlreiche weitere Einzelleistungen und den so genannten VERAH-Besuch, also Hausbesuche durch „Versorgungs-Assistentinnen in der Hausarztpraxis“. „Der BKK-HzV-Vertrag ermöglicht den Hausärzten und Praxismitarbeitern eine größere Unabhängigkeit von zentralistischen EBM-Reformen aus Berlin und ein sicheres und planbares Honorar“, hieß es aus dem Bayerischen Hausärzteverband.



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