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BAYERISCHER HAUSÄRZTEVERBAND

Schiedsamt verfügt AOK-Hausärztevertrag nach altem Recht

13.02.2012 –  

In Bayern wird es wieder einen Hausarztvertrag mit der AOK geben. Der Bayerische Hausärzteverband begrüßt, dass es laut der Entscheidung des Schiedsamtes ein Vertrag nach altem Recht sein soll.

„Der Schiedsspruch ist ein wichtiger Baustein, um allen gesetzlich Versicherten in Bayern eine besondere hausärztliche Versorgung über Hausarztverträge anzubieten und die wohnortnahe hausärztliche Versorgung langfristig sicherzustellen“, sagte der BHÄV-Vorsitzende Dr. Dieter Geis. Er bedauerte, dass es dem Verband im Vorfeld des Schiedsverfahren nicht möglich gewesen sei, auf dem Verhandlungsweg mit der AOK Bayern eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Laut BHÄV lehnt sich die Honorarstruktur des künftigen AOK-Vertrages an den mit den Betriebskrankenkassen verhandelten Vertrag an. Die Grundpauschale beträgt 40 Euro. Besondere Leistungen wie Hausbesuche und Prävention werden extra honoriert. Allerdings sieht der Schiedsspruch vor, dass sich AOK-Versicherte neu in den Vertrag einschreiben müssen. Außerdem wurde eine Budgetregelung festgelegt. „Sowohl versorgungs- als auch honorarpolitisch lohnt es sich aber nach wie vor, als Hausärztin oder als Hausarzt weiter teilzunehmen und möglichst viele Patientinnen und Patienten von der Teilnahme zu überzeugen“, sagte Geis.

Das Schiedsverfahren zum Vertrag mit den Ersatzkassen soll nach BÄHV-Angaben noch in dieser Woche abgeschlossen sein. Damit würde es in Bayern wieder flächendeckend und kassenübergreifend HzV-Verträge geben.



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