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GOÄ
So können Sie Analogziffern in der Privatabrechnung nutzen
Mit den GOÄ-Ziffern und der zugehörigen Leistungslegende lassen sich mittlerweile nicht mehr alle Leistungen abbilden. Dementsprechend gibt es die Analogziffern. Damit können Sie Leistungen abrechnen, die aufgrund der Fortentwicklung der Medizin nicht in der GOÄ enthalten sind.
Die Bundesärztekammer hat dazu ein Verzeichnis mit Analogziffern erstellt, das aber nicht abschließend ist. Wenn Sie also eine ärztliche Leistung erbringen, die nicht in der GOÄ enthalten ist, so können Sie zur Abrechnung die Ziffer der GOÄ als Analogziffer heranziehen, die nach Art, Umfang und Aufwand der erbrachten Leistung am besten entspricht.
Nach Auskunft der Bundesärztekammer ist es auch zulässig, dass ein Arzt in einer Sitzung sowohl die GOÄ-Ziffer als auch die gleiche Ziffer als Analogziffer abrechnet. Bei Abrechnung von Analogziffern wird der jeweiligen GOÄ-Ziffer ein großes „A“ vorangestellt. Etwas verwirrend ist hier die A 36 aus dem Verzeichnis der Bundesärztekammer für „die eingehende strukturierte Schulung von Hypertonikern“, die eigentlich der GOÄ-Ziffer 33 „eingehende strukturierte Schulung von Diabetikern“ analog ist.
A&W-Tipp
Prüfen Sie beim Abrechnen von Analogziffern zuerst, ob die Leistung nicht in der GOÄ oder dem Analogverzeichnis der Bundesärztekammer enthalten ist. Wenn nicht, können Sie eine Analogziffer ansetzen, wobei die Bundesärztekammer strenge Kriterien dazu nennt. In der Rechnung muss neben der Leistungsbeschreibung der erbrachten Leistung (A 36) erwähnt werden, dass diese analog zu GOÄ-Ziffer 33 ist.
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