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,,Steuern sparen auch mit Praxismiete für die Frau?“
Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.
Mein Mann und ich bewohnen ein gemeinsames Haus. Mein Mann nutzt einen Teil als Praxis. Sollte er mir dafür nicht Miete zahlen, damit später bei einem Verkauf keine Steuernachzahlungen anfallen?
Dipl. Ing. Bärbel F., Heilbronn
Die Immobilie gehört also einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Ehemann und -frau als „Gesellschaftern“ zu gleichen Teilen. Teilweise wird es für die Einkünfte des Ehemannes verwendet. Da beiden je 50 Prozent des Hauses gehören, und die Praxis wohl weniger als 50 Prozent der Fläche einnimmt, unterstellt die Finanzverwaltung sicherlich, dass der Ehemann die Praxis in seinem Teil betreibt. Man kann aber sicher auch argumentieren, dass die eine Hälfte Praxisräume des Mannes von seiner Frau gemietet ist und die andere Hälfte dem Ehemann selber gehört, so dass hierfür keine Mietaufwendungen entstehen, wohl aber Abschreibungen.
Haben auch Sie Fragen, suchen Sie Hilfe? Consilium Hofmann steht Ihnen rund um die Uhr per eMail unter consilium.hofmann@mi-verlag.de Rede und Antwort.
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