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ARZNEIMITTELVERORDNUNG

Was Sie beim Ausfüllen des T-Rezeptes beachten müssen

14.02.2012 –  

Nach Paragraf 3a der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung dürfen Arzneimittel, welche die Wirkstoffe Thalidomid oder Lenalidomid enthalten, nur auf einem Sonderverordnungsblatt, dem sogenannten T-Rezept, verordnet werden. Da die Krankenkassen die Verordnung in letzter Zeit verstärkt überprüfen, sollten ausstellende Ärzte einige Besonderheiten beachten.

T-Rezepte sind nummerierte zweiteilige Vordrucke, die vom Arzt persönlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angefordert werden müssen. Das T-Rezept ist vollständig auszufüllen wie eine Verordnung auf Muster 16. Zusätzlich müssen vom Arzt folgende Angaben auf dem Verordnungsblatt durch Ankreuzen bestätigt werden:

  • Alle Sicherheitshinweise gemäß der Fachinformation entsprechender Arzneimittel werden eingehalten.
  • Dem Patienten wurde vor Beginn der Behandlung medizinisches Informationsmaterial gemäß den Anforderungen der Fachinformation entsprechender Fertigarzneimittel sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels ausgehändigt.
  • Die Behandlung erfolgt innerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete (In-Label) oder
  • die Behandlung erfolgt außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete (Off-Label).

Das T-Rezept ist sechs Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Wird die Verordnung maschinell ausgestellt und die Kreuze werden handschriftlich gesetzt, so hat der Arzt die Kreuze mit seiner zusätzlichen Unterschrift gegenzuzeichnen.

A&W-Tipp
Lesen Sie die Information des BfArM zur Arzneimittelsicherheit für Thalidomid/Lenalidomid. T-Rezepte sind nur für die Verordnung der Arzneimittel Thalidomid und Lenalidomid zu verwenden. Dabei hat der Arzt die Rezepte besonders sorgfältig auszufüllen und sofern möglich, die Kreuze maschinell zu setzen oder handschriftlich mit Gegenzeichnung.



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