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PRAXISGEBÜHR
Welche Abrechnungsfehler Sie mit aktueller Software vermeiden
Praxisgebühr: ein unbeliebtes Thema, das für Sie bei nicht korrekter Anwendung teure Folgen haben kann. Dabei können Sie viele Fehler mit dem passenden Software-Update schon vorher vermeiden!
Im Frühling jeden Jahres kommt für viele Vertragsärzte die böse Überraschung: „Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass er hohe Differenzen zwischen der Praxisgebührabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Kassenbuch für das vergangene Jahr festgestellt hat.“ Oft ist es zu diesem Zeitpunkt zu spät zum Handeln, beispielsweise ist eine nachträgliche Änderung der Abrechnung oft nicht mehr möglich und die Widerspruchsfristen für zurückliegende Quartale sind oftmals bereits abgelaufen. Nachfolgend finden Sie konkrete Beispiele zur Fehlervermeidung.
- Wenn Sie Updates Ihres Softwareanbieters herunterladen, achten Sie darauf, dass das Update für Ihren KV-Bereich geladen wird. Sollte Ihr Anbieter keine Differenzierung nach KV-Bezirken vornehmen, überprüfen Sie die Nummernsystematik für die Kennzeichnung besonderer Sachverhalte zur Praxisgebühr, etwa für Befreiungen und anderes. Gegebenenfalls müssen Sie die Symbolnummern selbst anpassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben in der Regel eine entsprechende Aufstellung auf ihre Internetseiten eingestellt oder versenden hierzu auf Anfrage Zusammenstellungen.
- Klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter den genauen technischen Übernahmevorgang der Symbolnummern. Zum Beispiel gibt es Systeme, in denen die manuelle Eingabe von Symbolnummern nicht in die Abrechnung übernommen wird. In diesen Systemen können Sie korrekte Angaben nur in der speziell dafür vorgesehenen Eingabemaske vornehmen. Wenn Sie die Eingabemaske zur Praxisgebühr verlassen und etwa Befreiungen manuell über die Symbolnummer als Leistung eingeben, kommt die Symbolnummer nicht bei Ihrer KV an. Die Praxisgebühr wird Ihnen in einem solchen Fall abgezogen, obwohl eine Befreiung vorliegt.
- Prüfen Sie gerade am Anfang des Quartals regelmäßig die Abrechnung der Symbolnummern, das Kassenbuch und die Kasse. Dokumentieren Sie Entnahmen, wie etwa für Rückerstattungen an Patienten genau, damit später keine Unstimmigkeiten auftauchen.
- Denken Sie an die Mahnung der säumigen Patienten und die entsprechende Kennzeichnung in Ihrem Praxisverwaltungssystem nach Ablauf der Mahnfrist.
A&W-Tipp
Grundsätzlich gilt, dass nicht übernommene oder vergessene Eintragungen zu Ihren Lasten gehen und sich später gar nicht oder nur mit viel Aufwand klären lassen. Darüber hinaus ist eine Rückerstattung nach Ablauf der Widerspruchsfrist von der Entscheidung des Einzelfalls abhängig und kann somit abgelehnt werden.
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