Hintergrund
ARBEITSSCHUTZ- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN
Wenn der Prüfer zweimal klingelt
Steht der Kontrolleur erst mal vor der Praxistür, ist guter Rat teuer
Die Einwirkzeit der Händedesinfektion ist unbekannt, Arznei-Verfallsdaten werden nicht regelmäßig geprüft, Dienstkleidung bei der Privatkleidung aufbewahrt – das kann teuer werden, warnt A&W-Autor Florian Bogner.
Niedergelassene müssen immer wieder mit Praxisbegehungen zu Arbeitsschutz- und Hygieneregeln rechnen. Die basieren auf Regeln wie Infektionsschutz-, Medizinprodukte-, Arbeitsschutzgesetz oder Röntgenverordnung. Die Hygienevorschriften kontrollieren die Gesundheitsämter, Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht kümmern sich um den Arbeitsschutz. Entdeckte Mängel können für die Praxis ernsthafte Folgen haben – von Ordnungsgeldern bis hin zur Einschränkung der Praxistätigkeit oder gar Schließung. KVen haben zwar keinen Rechtsanspruch auf Kontrollen, doch kooperativer Umgang mit ihnen ist dennoch ratsam. Wer sich sperrt, riskiert schlimmstenfalls seine Abrechnungsgenehmigung.
Besonders wichtig ist für Praxen, dass ein eigener Hygieneplan vorliegt. Wer den nicht beachtet, gefährdet sich und seine Patienten. Infizieren sich Patienten wegen gravierender Hygienemängel, drohen Schadenersatzund Schmerzensgeldansprüche. Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt immer beim Praxisinhaber. Für den ist deshalb unausweichlich, eine interne Bestandsaufnahme in Form einer Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen: Betriebsorganisation und -abläufe erfassen, Unterstützung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit organisieren;
- Gefährdungen ermitteln: Gefahrenquellen erfassen (etwa durch Arbeitsplatzbegehungen, Mitarbeitergespräche und -befragungen);
- Gefährdungen beurteilen: Für die festgestellten Gesundheitsgefahren Schutzziele festlegen, Risikoeinstufung vornehmen;
- Maßnahmen festlegen: Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen festlegen, um die festgestellten Gefahren zu beseitigen;
- Maßnahmen umsetzen und dafür einen Zeitplan erstellen;
- Wirksamkeit überprüfen: Anhand des Zeitplans (und dann regelmäßig) kontrollieren, ob die Maßnahmen umgesetzt und die Schutzziele erreicht sind;
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben: Bei Veränderungen die Gefährdungsbeurteilung anpassen.
A&W-DOKU
Auf diese Hygieneregeln kommt es an
- Hygiene- und Desinfektionsplan erarbeiten und darin konkrete Maßnahmen auflisten;
- aktuellen Desinfektionsplan in der Nähe des Waschbeckens aushängen; ! auch Desinfektionsmittel im Schrank auf dem Desinfektionsplan listen;
- Einarmhebelwandspender für Desinfektionsmittel und Flüssigseife verwenden;
- Seifenstücke am Waschbecken und Kalkreste an der Armatur vermeiden;
- Impfstoffe in speziellen Kühlschränken lagern;
- Temperatur werktäglich mit einem MiniMax-Thermometer ablesen und in einer Temperaturliste dokumentieren.
Quelle: Gesundheitsamt Frankfurt
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