News

STEUERMONITOR

Zivilprozesskosten laut Erlass nicht mindernd zu berücksichtigen

06.02.2012 –  

Das Bundesfinanzministerium will die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung trotz ergangener höchstrichterlicher Entscheidung nicht umsetzen lassen. Das geht aus einem Nichtanwendungserlass an die Obersten Finanzbehörden der Länder hervor.

Mit Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10 – hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Paragraf 33 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs soll jedoch laut eines vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) ergangenen Nichtanwendungserlasses vom 20. Dezember 2011 (BMF Az. IV C 4 – S 2284/07) über den entschiedenen Einzelfall hinaus jedoch nicht anzuwenden sein.

Nach der langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs galt bislang in Übereinstimmung mit der Verwaltungsauffassung, dass Kosten von Zivilprozessen regelmäßig nicht zwangsläufig erwachsen und daher keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung kam nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Mit seiner neuen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsauffassung geändert und lässt den Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen dann zu, wenn die Prozessführung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses beziehungsweise der Motive der Verfahrensbeteiligten stehen der Finanzverwaltung nach Auffassung des BMF aber keine Instrumente zur Verfügung.

Betroffen von dieser neuen Rechtsprechung sei eine erhebliche Anzahl von Fällen. Im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Zivilprozesskosten, die auch die rückwirkende Anknüpfung an die bisher geltende Rechtslage einschließt, können daher grundsätzlich Prozesskosten auch für eine Übergangszeit nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, so das Ministerium.

A&W-Kommentar
Aufgrund der eindeutigen entgegenstehenden Rechtsprechung des BFH sollten Prozesskosten dennoch in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden und das Verfahren gegebenenfalls offengehalten werden.

Autor: Bernhard Mayer, Rechtsanwalt und Steuerberater in München, Sie erreichen ihn unter Telefon: 089 88949490, Fax: 089 8894949200 und eMail: kanzlei@bernhard-mayer.biz



Kommentare zu diesem Artikel

Keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben


 

 

 
* Sind Pflichtangaben

Weitere News zum Thema Finanzen

CONSILIUM HOFMANN

„Gibt es für meine Geldanlagen eine Altersvorsorge-Förderung?“

16.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

STEUERMONITOR

Sozialbeiträge für Kinder gelten als Sonderausgaben der Eltern

14.05.2012 – Die von Eltern im Rahmen der Unterhaltspflicht getragenen eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines steuerlich zu berücksichtigenden Kindes gelten als eigene Beiträge der Eltern.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Gibt es auch öffentliche Mittel für die Praxis-Modernisierung?“

09.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Darf die Bank meinen Praxiskredit weiterverkaufen?“

02.05.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

STEUERMONITOR

Das gilt für Bescheide zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen

30.04.2012 – Bis Ende 1998 konnten die an das Finanzamt gezahlten Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese Möglichkeit ist mit Wirkung ab 1999 entfallen. Geblieben ist allerdings die Regelung, dass Erstattungszinsen zu versteuern sind.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Welche Anlagen haben in der Finanzkrise das geringste Risiko?“

25.04.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

CONSILIUM HOFMANN

„Bin ich beweispflichtig für Einreichung der Steuerunterlagen?“

18.04.2012 – Dr. Hans-Joachim Hofmann ist seit vielen Jahren Chefredakteur von ARZT & WIRTSCHAFT. Lesen Sie hier, wie profund er und sein Experten-Team auch Ihnen zu helfen vermögen.  Weiter ...

STEUERMONITOR

Bei betrieblichen Fahrten gilt die Ein-Prozent-Regelung nicht

16.04.2012 – Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, ist der als Arbeitslohn zu erfassende Nutzungsvorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs oder nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln.  Weiter ...

Mehr zum Thema Finanzen ...

Anzeige

Sitemap

1.005619