05.02.2010"Haben Minijobber Anspruch auf Riester-Rente?"Dr. Ralf-Ludger I. aus Essen will seine Frau als Minijobberin in seiner Praxis anstellen. Er bittet A&W-Online-Praxisberater Dr. Roderich Nehls um Hilfe und fragt: „Haben Minijobber Anspruch auf Riester-Rente?“ |
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![]() A&W-Online-Praxisberater Dr. Roderich Nehls
Wenn Dr. I. seine Frau wie üblich anmeldet und für sie die Pauschalabgaben zahlt, kann er seine Frau selbstverständlich als Minijobberin in seiner Praxis beschäftigen. Will seine Frau Leistungen der so genannten "Riesterrente" in Anspruch nehmen, müsste sie Dr. I. als Arbeitgeber gegenüber schriftlich den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklären und die minimale Differenz zwischen dem von ihm gezahlten Pauschalsatz und dem regulären Rentenversicherungssatz zahlen. Dann allerdings genießt sie neben dem Anspruch auf Riesterrente auch alle anderen Vorteile der Rentenversicherung. |
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