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 ARZT & ABRECHNUNG  HONORARREFORM   
08.02.2010

"Was mache ich, wenn die KV mein RLV nicht anpasst?"

Wie Sie das Beste aus dem neuen EBM machen, haben Ärzte und Experten jetzt beim A&W-Tischgespräch „Honorarreform 2009 – Überleben ist möglich!“ diskutiert. A&W-Online erörtert die hilfreichsten Lösungen auf die drängendsten Fragen.

 

"Meine Praxissituation hat sich geändert, so dass ich ein höheres RLV zugewiesen bekommen müsste. Dies bestätigte mir die KV in einer telefonischen Beratung auch. Trotzdem wurde mir kein höheres RLV zugewiesen. Was bedeutet das und wie soll ich weiter vorgehen?"
Dr. med. Manfred S., KV Baden-Württemberg 

Sie müssen jetzt keinen Widerspruch einlegen. Zusammen mit dem Honorarbescheid erhalten Sie die Informationen über das korrigierte RLV. Wenn Sie beides in Händen halten und meinen, dass die geänderte Praxissituation nicht korrekt erfasst ist, können Sie Widerspruch einlegen.