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Der Andrang bei Fachärzten und Psychotherapeuten ist groß. Insbesondere gesetzlich Versicherte klagen deshalb häufig über Probleme, entsprechende Termine zu bekommen. Um die Situation zu entspannen und die Vergabe freier Termine zu beschleunigen, setzt der Gesetzgeber auf die Unterstützung der Ärzteschaft. Diese wird zumindest teilweise auch extra honoriert.

15 Euro für die Vermittlung freier Termine durch Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte

Praxen, die freie Termine bereitstellen, bekommen die Behandlung extrabudgetär bezahlt sowie einen Zuschlag. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten 15 Euro, wenn sie für einen Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln. Das hat der Gesetzgeber so vorgegeben.

Auch andere Fachärzte und Psychotherapeuten können online einen entsprechenden Termin für ihre Patienten buchen. In diesem Fall bekommt allerdings nur der Arzt, der den freien Termin bereitstellt, die Behandlung plus einen Zuschlag extrabudgetär bezahlt. Die Vermittlung des Termins wird in diesen Fällen leider nicht honoriert.

Für die Terminbuchung sollen Praxen am besten den 116117 Online-Terminservice nutzen, über den sie auch ihre freien Termine melden. Die Software dafür stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Mitglieder kostenlos zur Verfügung (wie die Meldung freier Termine genau abläuft, erfahren Praxen bei ihrer KV).

Welche Termine die Terminservicestellen vermitteln

Terminservicestellen vermittteln nur in dringenden Fällen, der Patient bekommt den Termin dann innerhalb von 35 Tagen, im Akutfall sogar spätestens am Folgetag. Früherkennungsuntersuchungen oder Wunschtermine bei bestimmten Ärzten oder Therapeuten fallen nicht darunter.

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